Klasse A1 FK A1

Fahrzeugtyp:

  1. Leichtkrafträder bis 125 ccm
  2. Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis
    Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
  3. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³
    bei Verbrennungsmotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung
    bis max. 15 kW.

Voraussetzung:

  1. Lichtbild
  2. Sehtest
  3. Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  4. Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  5. Mindestalter: 16
  6. Eingeschlossene Klassen: AM
  7. Ausbildung: Theorie und Praxis
  8. Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung