Klasse A2
Fahrzeugtyp:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis
der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortma߸nahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 18
- Eingeschlossene Klassen: A1, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis (Bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung)
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung