Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis
Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³
bei Verbrennungsmotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung
bis max. 15 kW.
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